12. August 2024 | 5 Min. Lesezeit
Wer eine Existenzgründung aus der Erwerbslosigkeit heraus durchführen möchte, steht vor einer großen Herausforderung. Allerdings gibt es Mittel und Wege, um diese Herausforderung zu bewältigen, wobei der Gründungszuschuss eine große Unterstützung darstellen kann.
Das zeichnet den Gründungszuschuss aus
Bei dem sogenannten Gründungszuschuss handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen. Er soll eine Starthilfe für
die ersten Schritte hin zu einer erfolgreichen Selbstständigkeit und heraus aus der Erwerbslosigkeit darstellen.
Auf diese Weise werden erwerbslose Existenzgründer während des Aufbaus einer Selbstständigkeit bei der Finanzierung des Lebensunterhalts unterstützt.
Diese Personengruppen haben Anspruch auf den Gründungszuschuss
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Es haben etwa ausschließlich Personengruppen Anspruch auf den Zuschuss, die Arbeitslosengeld beziehen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Start der Selbstständigkeit noch über einen Zeitraum von mindestens 150 Tagen bestehen muss.
Zusätzlich dazu muss die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt werden, sodass nach Erhalt des Gründungszuschusses keine Erwerbslosigkeit mehr besteht.
Wichtig zu wissen ist auch, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf diese staatliche Förderung gibt. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit davon überzeugt werden muss, dass die geplante Selbstständigkeit erfolgreich sein kann.
Dementsprechend muss eine fachkundige Stelle, zu denen unter anderem Banken, Unternehmensberatungen sowie Handwerkskammern zählen, eine
Überprüfung der Geschäftsidee durchführen und zu dem Schluss kommen, dass eine erfolgreiche Selbstständigkeit mit dem gewählten Geschäftsmodell möglich ist.
Hilfreich sind Nachweise über relevante Berufserfahrung sowie entsprechende Qualifikationen. Insbesondere
die Kundenakquise ist von besonderer Bedeutung, wenn die Selbstständigkeit langfristig Bestand haben soll.
So hoch fällt der Gründungszuschuss aus
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen unterteilt, wobei Phase 1 als Anschubfinanzierung dient, welche den Lebensunterhalt sichern soll. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die angestrebte Selbstständigkeit keinen sofortigen Erfolg für die
soziale Absicherung erfordert.
Um dies zu bewerkstelligen, wird der Zuschuss über einen Zeitraum von sechs Monaten ausgezahlt, wobei sich dieser aus dem vor der Existenzgründung erhaltenen Arbeitslosengeld plus einem Bonus von 300 Euro zusammensetzt, der die soziale Absicherung gewährleisten soll.
Phase 2 soll die Übergangszeit hin zur ungeförderten hauptberuflichen Selbstständigkeit erleichtern, indem neun Monate lang pro Monat ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro zur sozialen Absicherung ausgezahlt wird.
Dieser Zuschuss wird allerdings nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Es gilt, den Nachweis zu erbringen, dass tatsächlich einer hauptberuflichen Selbstständigkeit nachgegangen wird.
Diese Unterlagen werden benötigt
Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, bedarf es eines professionellen Businessplans, der eine Finanzplanung enthält. Dies ermöglicht eine Einschätzung dahingehend, wie hoch die Erfolgsaussichten der Selbstständigkeit ausfallen.
Zusätzlich wird neben dem Antragsdokument selbst ein Lebenslauf benötigt. Ein Nachweis der Anmeldung der Selbstständigkeit ist ebenfalls erforderlich, wobei dies durch die Vorlage eines entsprechenden Dokuments bewerkstelligt werden kann. Wer die Anmeldung eines Gewerbes nachweisen möchte, kann die Unternehmensgründung durch die
offizielle Gewerbeanmeldung bescheinigen.
Zudem wird eine fachkundige Stellungnahme benötigt, welche sich mit den wirtschaftlichen Erfolgschancen der Geschäftsidee des zu gründenden Unternehmens befasst.
Tipps für den Beantragungsprozess
Der Termin für ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit für die Beantragung des Gründungszuschusses kann entweder per Telefon oder über das Internet vereinbart werden. Wird festgestellt, dass Anspruch auf den Gründungszuschuss besteht, können die erforderlichen Dokumente sowie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle eingeholt werden.
Unbedingt berücksichtigt werden sollte hierbei, dass der Bewilligungsbescheid zur Phase 1 Informationen bezüglich Phase 2 enthält.